Antrag auf Übernahme der Privatzufahrt zu den Anwesen Hängthal 5, 5a, 6 und 7 als öffentliche Straße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2017 ö 4

Beschluss

Nach Kenntnis des Antrages und nach Maßgabe des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes kann diese Straße als öffentliche Straße weder übernommen, noch gewidmet werden. Es fehlen die Grundvoraussetzungen für Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen (fehlende Ausbaubreite, Ausbauzustand, Lage außerhalb der geschlossenen Ortslage, Eigentumsverhältnisse), für beschränkt-öffentliche Wege (fehlende Zweckbestimmung, Eigentumsverhältnisse) und für öffentliche Feld- und Waldwege (fehlende überwiegende Nutzung für land- u. forstwirtschaftliche Bewirtschaftung). Lediglich der Eigentümerweg – aber auch nur im eigenen Gemeindegebiet (Teilstück müsste von der Gde. Unterwössen gewidmet werden) – käme in Frage, würde aber an der derzeitigen Situation hinsichtlich des Unterhalts als Privatweg nichts ändern.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.04.2017 16:48 Uhr