Realisierung verschiedener Maßnahmen zur Umsetzung des Konzeptes „Wanderregion Chiemgauer Alpen“.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Die Gemeinde Marquartstein plant im Rahmen vom LEADER-Förderprogramm die Umsetzung von Wanderausgangspunkten analog der Wanderregion Chiemgauer Alpen.

Im Zuge des Projektes sollen nachfolgende Schritte erfolgen:

       Umsetzung von Modul 2. und 3. des Konzeptes Wanderregion „Chiemgauer Alpen“ im Wandergebiet der Gemeinde Marquartstein,
       Befestigung der Parkfläche des Wanderparkplatzes Freiweidach mittels Bindekies und Anschluss Fahrbahn,
       Integration des Wanderangebotes in das überregionale Wanderportal der LAG sowie Ausspielung der Daten in der gemeinsamen Homepage der Achental-Gemeinden,
       Gestaltung von sechs Wander-Ausgangspunkten Freiweidach, Tal- und Bergstation der Hochplattenbahn, Musikpavillon, Rathaus, Hochgern mit teilweise Brotzeitplatz und Sitzgelegenheiten zur Inwertsetzung des Wandergebiets der Gemeinde Marquartstein,
       Gestaltung des Aussichtspunktes „Kaiserblick“ mit Aussichtsfläche, Geländer und Panoramadarstellung,
       Realisierung eines einheitlichen und variablen Ständersystems sowie die Entwicklung entsprechender Kartenwerke mit Informationen zum Wandergebiet der Wanderregion „Chiemgauer Alpen“ nach dem vorliegenden Wanderkonzept der LEADER-Förderregion Chiemgauer Alpen,
       Ausschilderung der Wanderparkplätze im Straßenverkehr.

Unter Vorbehalt der LEADER-Förderung stimmt die Gemeinde Marquartstein der Umsetzung des Projektes Umsetzung der Wanderregion Chiemgauer Alpen – Ausgangspunkte Marquartstein nach den vorliegenden Planungsunterlagen zu.

Die Gemeinde Marquartstein übernimmt an der kalkulierten Gesamtsumme von rund 69.217,95 € Brutto und 58.166,35 € Netto die verbleibenden Kosten nach Abzug der erwarteten Förderung von rund 29.083,00 € Netto durch das LEADER-Förderprogramm.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Gemeinde nach Umsetzung der Einrichtungen die laufenden Kosten wie Pflege und Unterhalt im Rahmen der Bindungsfrist vollständig zu übernehmen.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2017 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.04.2017 16:48 Uhr