Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. T. a. 1755 an der Enzianstraße gemäß § 13 BauGB); Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 29.05.2017 ö 4

Beschluss

Dem Gemeinderat wurde die Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, untere Bauaufsichtsbehörde vom 07.01.15 inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Einwände wurden nicht erhoben. Den Anregungen und Empfehlungen wurden nachgekommen. 
Der Gemeinderat beschließt daraufhin auf Grund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Architekturbüro Memminger, Marquartstein, gefertigten Änderungsplan zum Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. T. a. 1755 in der Fassung vom 10.03.15 samt Begründung als Satzung.

Gemeinderätin Memminger persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.08.2017 14:22 Uhr