Bauantrag auf Umbau der bestehenden Doppelgarage am Anwesen Loitshauser Str. 21 zu einem Ladengeschäft und Anbau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 435 und 436.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.05.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen, stimmt der Gemeinderat diesem Bauvorhaben und dieser Nutzungsänderung unter der Bedingung zu, dass der Gehweg an den ausgewiesenen Stellplätzen entsprechend abgesenkt wird, um die die Nutzung der Stellplätze überhaupt zu ermöglichen. Die Kosten hierzu hat der Grundstückseigentümer zu tragen.
Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen bezüglich der Doppelgarage wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.08.2017 14:22 Uhr