Erweiterung der Aufgaben und Befugnisse des AZV Achental für die Schaffung einer neuen Stelle.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 31.07.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis über die beabsichtigte Erweiterung der Aufgaben für den Abwasserzweckverband Achental (AZV). Der Aufgabenerweiterung gemäß Nr. 1) in Verbindung mit Nr. 6) der nachfolgenden Satzung zur Änderung der Verbandssatzung wird zugestimmt.
Aufgrund Art. 18 in Verbindung mit Art. 44 KommZG erlässt der Abwasserzweckverband Achental folgende
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Satzung zur Änderung der Verbandssatzung
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§ 1 Änderung der Verbandssatzung
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Die Verbandssatzung vom 26.01.1993 (bekanntgemacht im Amtsblatt des Landkreises Traunstein Nr. 4 vom 29.01.1993), zuletzt geändert am 17.01.2006 (bekanntgemacht im Amtsblatt des Landkreises Traunstein Nr. 5 vom 03.02.2006) wird wie folgt geändert:
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1)
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a) In § 4 Abs. 1 wird folgender neuer Buchstabe c eingefügt:
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„c) auf Anforderung durch die Mitgliedsgemeinden die Ortsnetze und Sonderbauwerke der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zu betreuen, einschließlich der Straßenentwässerung, soweit diese mit den Ortsnetzen verbunden sind, d.h. insbesondere
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deren Überwachung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EÜV und jeweiligen Entwässerungssatzung;
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die Begleitung und Überwachung von Maßnahmen der Herstellung, der Erneuerung und des Unterhalts der Ortsnetze und Sonderbauwerke;
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die technische Abnahme von Hauptkanälen, Grundstücksanschlüssen und Grundstücksentwässerungsanlagen.
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Entsprechende Befugnisse der Gemeinden nach deren Entwässerungssatzung
gehen nicht auf den Zweckverband über.“
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b) Der bisherige Buchstabe c wird Buchstabe d.
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2)
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§ 11 erhält folgende Fassung:
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"Die Verbandsräte sind ehrenamtlich tätig."
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3
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§ 14 erhält folgende Fassung:
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"Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig."
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4)
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§ 18 erhält folgende Fassung:
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"Die Mitglieder des Verbandsausschusses sind ehrenamtlich tätig."
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5)
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§ 19 Satz 1 erhält folgende Fassung:
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„Die Verbandsversammlung bestellt für ihre Geschäftsstelle einen Geschäftsleiter und entscheidet über weitere erforderliche Fachkräfte.“
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6)
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a) In § 22 wird folgender Abs. 4 eingefügt:
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„Der
nicht gedeckte Gesamtaufwand (1 Planstelle EntgG 5 - 7, für die Bereitstellung der Planstelle anfallenden Betriebskosten, Verwaltungskosten und Investitionen) des Verbands für die Aufgaben gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe c wird entsprechend der angeforderten Zeitanteile, festgestellt zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres, auf die jeweilige Mitgliedsgemeinde umgelegt. Werden von keiner Gemeinde Zeitanteile angefordert, wird der Gesamtaufwand zu je 50 % auf die Gemeinde Unterwössen und die Gemeinde Schleching aufgeteilt."
b) Der bisherige Abs. 4 wird zu Abs. 5.
c) Im dortigen Klammerzusatz wird Buchstabe "c" durch Buchstabe "d" ersetzt.
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Die Verbandsvertreter der Gemeinde Marquartstein werden angewiesen in diesem Sinne für die erforderlichen Änderungen der Verbandssatzung des AZV zu stimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.08.2017 14:20 Uhr