Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 - Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.10.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Erster Bürgermeister Scheck persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Erster Bürgermeister Scheck nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. Den Vorsitz führt zweite Bürgermeisterin Kraus.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 28. und 29. November 2016 die Jahresrechnung geprüft. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderätin Memminger, trägt dem Gemeinderat den Inhalt des Prüfberichts und das Ergebnis der Prüfung vor. Mit Beschluss vom 09. Oktober 2017 stellte der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung fest. Die Voraussetzungen für eine uneingeschränkte Entlastung liegen vor.
Der Gemeinderat erteilt daraufhin dem ersten Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2018 11:04 Uhr