Änderung des Bebauungsplanes Winklfeld im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2177/2 an der Straße Am Wetterkreuz gemäß § 13 BauGB.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.11.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderat Aigner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Aigner nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Winklfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2177/2 (Knoll) an der Straße Am Wetterkreuz gemäß dem Änderungsplan des Ing.-Büros Alexander Frank, Marquartstein, vom 02.10.2017 zu ändern. Die Höhenlage OKF hat sich an der angrenzenden Bebauung zu orientieren.
Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2017 09:00 Uhr