Bauantrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 70 am Unteren Mühlfeldweg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.11.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderätin Entfellner-Häusler persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderätin Entfellner-Häusler nahm an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Bauvorhaben zu. Hinsichtlich der Überschreitung der Geschoßflächenzahl (<10%) und der veränderten Situierung der Gebäude mit der damit bedingten Überschreitung der Baugrenzen (mehr als 50% befinden sich innerhalb der Baugrenze) wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Freiweidach“ ebenfalls zugestimmt. Der untere Bezugspunkt zur Festlegung der seitlichen Wandhöhe der Garage wird mit 550,62 m ü NN festgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass für den Unteren Mühlfeldweg eine Tonagebeschränkung von 12t besteht, was beim Lieferverkehr im Rahmen der Bauarbeiten zwingend zu berücksichtigen ist.   
Im in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Altes Dorf“ ist die Situierung der Baufenster samt Firstrichtung, sowie eine angemessene Grundfläche in die Entwurfsplanung zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2018 11:05 Uhr