Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 473 am Kirchenweg gemäß § 13 BauGB; Änderungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.01.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Zweite Bürgermeisterin Kraus und Gemeinderätin Memminger persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Zweite Bürgermeisterin Kraus und Gemeinderätin Memminger nehmen an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 473 (Gemeinde Marquartstein) am Kirchenweg gemäß dem Änderungsplan des Architekturbüros Memminger, Marquartstein, vom 30.01.2017 zu ändern. Das Baufenster beträgt 10 m x 15 m, die überbaubare Grundfläche 75 Quatratmeter.

Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.02.2017 13:25 Uhr