Bauvoranfrage auf Errichtung eines Tiny-Hauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2458/4 im Baronfeld.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.03.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Bauvoranfrage stimmt der Gemeinderat dieser nicht zu, da ein Tiny-Haus in diesem von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägten und ausgelegten Bebauungsplan „Baronfeld“ dessen Grundstruktur und somit den Grundzügen dieser Bauleitplanung widerspricht. Darüber hinaus bietet der Tiny-Hausbau keine Alternative zum Geschoßwohnungsbau und stellt eine mangelhafte Ausschöpfung bestehenden Baurechts dar und bietet somit keinen wohnungspolitisch sinnvollen Lösungsansatz zur Linderung der Wohnungsnot. Denkbar wäre lediglich eine Ansiedlung auf Micro- oder Kleinstgrundstücken im erschlossenen Innenbereich, die sonst zur Bebauung ungeeignet wären.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

Datenstand vom 28.03.2023 08:17 Uhr