Tekturantrag zum Bauantrag auf Erweiterung des Einfamilienhauses; Erweiterung um einen Raum im Erdgeschoß und um eine Terrasse auf dem Grundstück Fl.-Nr. 319/25 an der Enzianstraße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.03.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauantrag sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. 
Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze für Erdgeschossanbau und Terrassenüberdachung (diese wäre gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g) BayBO verfahrensfrei und bedürfte bei einer Einzelbeantragung lediglich einer isolierten Befreiung) wird für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ im Bereich Fischerwiesen antragskonform gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ebenfalls das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt. 
Bezüglich der Überschreitung der max. Grundfläche von 40 m² für Garagen und Nebenanlagen sowie für die Dachneigung und Dacheindeckung wird für die Terrassenüberdachung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ im Bereich Fischerwiesen gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB auch das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2023 08:14 Uhr