Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 103/3 in der Kleinen Ötz.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.03.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss 1

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauantrag sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Hinsichtlich des Carports wird die Variante mit dem Pultdach favorisiert. Hinsichtlich des Abstandes des Carports zur Straße Kleine Ötz von nunmehr 70 cm besteht Einverständnis; einer Befreiung von der Stellplatzsatzung zu § 5 Abs. 2 Satz 2, dass ein Abstand von 3 Metern zur Straße eingehalten werden muss, wird gemäß Art. 63 Abs. 3 BayBO ebenfalls das Einvernehmen erteilt. Eine konkrete Beschreibung bezüglich der Versickerungsfähigkeit des Pflasters ist noch vorzulegen. Allen sonstigen Auflagen gemäß dem Beschluss des Gemeinderates Marquartstein vom 16.01.2023 wurde nachgekommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

Beschluss 2

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauantrag sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Hinsichtlich des Carports wird nur für einen Einzelcarport mit einem Abstand von 3 m zur öffentlichen Straße gemäß Stellplatzsatzung § 5 Abs. 2 Satz 2 das Einvernehmen erteilt. Der Carport muss mit einem begrünten Pultdach versehen werden. Die Verlegung des Schmutzwasserhausanschlusses ist entsprechend anzupassen, sodass Abstände zu Straße und Carport gegeben sind. Hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung ist zu begründen, warum keine flächige Versickerung mit Rigolen erfolgen kann. Eine konkrete Beschreibung bezüglich der Versickerungsfähigkeit des Pflasters ist noch vorzulegen. Allen sonstigen Auflagen gemäß dem Beschluss des Gemeinderates Marquartstein vom 16.01.2023 wurde nachgekommen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 10.08.2023 08:14 Uhr