Widmung der Straße zum Heizkraftwerk als beschränkt-öffentlichen Weg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö 10

Beschluss 1

Vor der Widmung hat der Gemeinderat eine Bezeichnung (Straßennamen) für die zu widmende Straße festzulegen. Der Gemeinderat beschließt für die Straße zum Heizwerk die Bezeichnung „Am Heizwerk“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Beschluss 2

Zum 1. Mai 2023 beabsichtigt der Gemeinderat Marquartstein die für das Heizwerk Marquartstein neu zu bauende Straße „Am Heizwerk“ von der Eimündung in die Bundesstraße B305 (Fl.-Nr. 309) bis zur Einmündung in den nicht gewidmeten Feld- und Waldweg am Achendamm der Tiroler Achen (Fl.-Nr. 1484/16) als beschränkt-öffentlichen Weg zu widmen. 
Der beschränkt-öffentliche Weg besteht aus der Fl.-Nr. T. a. 1813. Die Widmung ist durch den 1. Bürgermeister durch Eintragung im Bestandsverzeichnis zu erlassen (Länge des beschränkt-öffentlichen Weges: 130 m).
Widmungsbeschränkungen: Verbot für Fahrzeuge aller Art (VZ-Nr. 250). Betriebs- und Versorgungsdienst frei (VZ-Nr. 1026-39).
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2023 08:14 Uhr