Bauantrag auf Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2160/7 an der Straße Am Wetterkreuz.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö 4

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauantrag sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. 
Analog dem genehmigten Ursprungsantrag wird hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze durch das Hauptgebäude (Drehung), der Überschreitung der Umgrenzung für Nebengebäude bei der Garage, der Überschreitung der Grundfläche (+10%) und der reduzierten Dachüberstände für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Winklfeld“ gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ebenfalls das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.  
Bezüglich des Entwässerungsplanes wird nochmals darauf hingewiesen, dass aufgrund der erstmaligen Erschließung des Gesamtgrundstückes, das nunmehr real geteilt wurde, für einen weiteren Grundstücksanschluss an die Abwasseranlage kein Rechtsanspruch besteht. Sollte dieser in Zukunft gewünscht sein, ist er auf eigene Kosten der Antragstellerin herzustellen. Ansonsten besteht die Möglichkeit der Eintragung einer Grunddienstbarkeit für das Leitungsrecht auf dem jeweils anderen Grundstück.  
Die Antragstellerin wird insbesondere hinsichtlich der versiegelten Pflasterflächen auf eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung nach NWFreiV (Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser) und TRENGW (Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser) hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2023 08:29 Uhr