Bauantrag auf Errichtung einer Garage an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2312 am Altweg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.07.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderätin Bauer persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderätin Bauer nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. 
Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen stellt der Gemeinderat eine Entscheidung über diesen Antrag zurück. Die Verwaltung wird beauftragt die Überschreitung der maximal zulässigen Gesamtgrenzbebauung (15 m) gemäß Art. 6 Abs. 7 Satz 2 BayBO zu überprüfen, denn eine weitergehende Überschreitung als die im bereits vorhandenen Bestand soll vermieden werden, um keinen Bezugsfall zu schaffen. Zudem regt der Gemeinderat an, ob seitens des Bauwerbers auch eine andere Dachform, wie z.B. ein begrüntes Flachdach technisch möglich und denkbar sei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2023 12:29 Uhr