Bauantrag auf Neubau eines Dreifamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 338/9 an der Pettendorfer Straße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö 2

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauvorhaben grundsätzlich sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Hinsichtlich der Überschreitung der Umgrenzung für Garagen und Nebengebäude sowie der geringfügigen Überschreitung der Baugrenzen und der Überschreitung der seitlichen Wandhöhe wird für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ antragskonform gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB ebenfalls das Einvernehmen erteilt. Ein separater Entwässerungsplan ist noch vorzulegen. Bezüglich der versiegelten Flächen Garagenvorplatz, Stellplätze, Terrasse wurden keine Angaben hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit gemacht. Entsprechende Nachweise sind noch vorzulegen; es wird auf die Einhaltung der textlichen Festsetzung Nr. 6 hinsichtlich des Versiegelungsgrades hingewiesen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2024 14:57 Uhr