Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage mit Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 405 an der Hochplattenstraße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2023 ö 4

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauvorhaben grundsätzlich sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Hinsichtlich der Überschreitung der Umgrenzung für Garagen und Nebengebäude wird für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ antragskonform gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB ebenfalls das Einvernehmen erteilt. Bezüglich der Geländeauffüllung wird für eine Befreiung von den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschrift Nr. 3.1 gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB auch das Einvernehmen erteilt; ein entsprechender Antrag auf Abweichung ist dem Landratsamt Traunstein noch vorzulegen. Ein überarbeiteter rechtskonformer Entwässerungsplan ist noch vorzulegen. Bezüglich der versiegelten Flächen Garagenvorplatz, Zuwegung Haus, Terrasse wurden keine Angaben hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit gemacht; entsprechende Nachweise sind noch vorzulegen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2023 12:28 Uhr