Bauantrag zur Errichtung einer Fahrzeughalle mit Schüttgutlager für den gemeindlichen Bauhof auf dem Grundstück Fl.-Nr. 306/21 an der Windeckstraße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2024 ö 3

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauvorhaben sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze durch die Fahrzeughalle und der Abweichung von der festgesetzten Dachform und Dachneigung beim Schüttgutlager wird für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „eingeschränktes Gewerbegebiet Marquartstein Nord“ antragskonform gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB ebenfalls das Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2024 07:49 Uhr