Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 - Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Erster Bürgermeister Scheck persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Erster Bürgermeister Scheck nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. Den Vorsitz führt zweite Bürgermeisterin Kraus.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 13.11.2023 die Jahresrechnung geprüft. Mit Beschluss vom 05.02.2024 stellte der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung fest. Die Voraussetzungen für eine uneingeschränkte Entlastung liegen vor.
 Der Gemeinderat erteilt daraufhin dem ersten Bürgermister für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2024 07:49 Uhr