Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes (Aufwandsentschädigung) für ehrenamtliche Wahlhelfer.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 08.04.2024 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis über die Regelungen zur Vergütung der Wahlvorstände im Rahmen eines Erfrischungsgeldes erlangt. Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt. Bei Europawahlen, Bundes- und Landtagswahlen, sowie gesonderte Volks- und Bürgerentscheide wird bis auf weiteres ein Erfrischungsgeld in den Urnenwahlvorständen in Höhe von 50,00 €, in den Briefwahlvorständen in Höhe von 35,00 €, gewährt.
Für die komplexen und umfangreichen Kommunalwahlen wird der doppelte Ansatz, also in den Urnenwahlvorständen in Höhe von 100,00 €, in den Briefwahlvorständen in Höhe von 70,00 €, gewährt.
Eine Verpflegung, wie auch in den vergangenen Jahren, soll weiterhin erfolgen. Auf Antrag erhalten Wahlhelfer eine entsprechende Bestätigung über den ehrenamtlichen Wahldienst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2024 13:25 Uhr