Festlegung eines pauschalen Verrechnungssatzes über die Aufteilung der Kosten für die Herstellung einer geschlossenen Asphaltdeckschicht nach Verlegung von Fernwärme und Glasfaserleerrohrinfrastruktur.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2024 ö beschließend 5

Beschluss

Mit Beschluss vom 07.08.2023 hat der Gemeinderat die Wärmeversorgung Marquartstein KU mit der Herstellung einer geschlossenen Asphaltdeckschicht für Straßen beauftragt, in denen Fernwärmeleitungen verlegt wurden. Diese Arbeiten werden nur in Straßen durchgeführt, in denen die Straßenoberfläche bereits vor Verlegung der Fernwärmeleitungen so schlecht war, dass die Gemeinde in naher Zukunft sowieso die Straßenoberfläche hätte erneuern müssen.

Damit die Aufteilung der Kosten nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht, beschließt der Gemeinderat einen pauschalierten Aufteilungssatz zwischen Gemeinde und KU wie folgt:

Der Graben für die Fernwärmeleitungen benötigt einschließlich eines Nachschneidens ca. 1,5 m Breite. Ausgehend von einer durchschnittlichen Straßenbreite von 5 m wären dies ca. 30 %. Die Gemeinde würde dann 70 % der Straßenoberfläche tragen, unter Berücksichtigung, dass im Graben der Fernwärmeleitungen auch die Glasfaserleerrohrinfrastruktur der Gemeinde mit verlegt wurde. Da jedes Grundstück mit Glasfaserleerrohren erschlossen wurde, führte dies zu zusätzlichen Öffnungen der Straßen, als dies für die Fernwärmeleitungen erforderlich gewesen wäre.

Da bei allen betroffenen Straßen in der Gemeinde eine durchschnittliche Breite der Straßenoberfläche von ca. 5 m angenommen werden kann, soll dieser Maßstab 30/70 bei allen durchgeführten Maßnahmen angewendet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.09.2024 11:54 Uhr