Erweiterung der Mitgliedschaft beim Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern auf den ruhenden Verkehr.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom  30. November 2017, den Beitritt der Gemeinde Marquartstein zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (Mitgliedschaft).

Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen (Aufgabenübertragung):

       § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a (ruhender Verkehr)
       § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

       § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)
       § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

       § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)
       § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2018 18:14 Uhr