Bauantrag aufgrund von Abweichungen zur Bestandsgenehmigung am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 268/6 an der Festenfeldstraße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 16.07.2018 ö 2

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Unterlagen und Pläne, die weder vollständig noch in weiten Teilen maßstabsgetreu sind, und auch nach Aufforderung des Bauherrn keine adäquaten Unterlagen mehr beigebracht wurden, kann der Gemeinderat diesem Bauantrag schon aufgrund dieses Sachverhalts nicht zustimmen. Darüber hinaus kann diesem Antrag aber auch deshalb nicht zugestimmt werden, da mit den Anbauten die max. zulässige GFZ von 0,3 (= genehmigter Altbestand) für den Bebauungsplan „Freiweidach“ auf rund 0,50 angestiegen ist (Garage zu Wohnraum, Anbau Windfang geschlossen, Anbau einer geschlossenen Loggia mit Dachterrasse und Schließung des Balkons zu Wohnzwecken); dies lässt sich im Rahmen eines Bauantrag auch nicht mehr befreien, sondern es bedürfte einer Bauleitplanänderung. Letztere wird aber in dem Ausmaß von Gemeinderat nicht zugestimmt.
Bezüglich des Schreibens des Landratsamtes Traunstein vom 26.04.2018 zu Nr. 5. der Abweichungen bezüglich der benötigten Stellplätze für zwei Wohneinheiten, die mit zwei Stellplätzen pro Wohneinheit gemäß der Bebauungsplanänderung aus dem Jahr 1998 beziffert wurden , ist anzuführen, dass die Festsetzungen gemäß § 1 Abs. 3 der Bebauungsplanänderung nicht für das antragsgegenständliche Grundstück gelten, sondern vielmehr der Bebauungsplan „Freiweidach“ aus dem Jahre 1966 greift, der keine Regelung hinsichtlich der Stellplätze vorsieht und somit die GaStellV einen Stellplatz pro Wohneinheit + 10 v. H. für Besucher vorsieht, also insgesamt 3 Stellplätze.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.08.2018 15:55 Uhr