Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 477/6 an der Lanzinger Straße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.01.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Zunächst ist zum Bauantrag festzustellen, dass eine unzulässige Überdeckung der Abstandsflächen vorliegt und mangels Befreiungsantrag nach § 63 Abs. 1 BayBO die Bauantragsunterlagen nicht vollständig und damit nicht genehmigungsfähig sind. Zum anderen befindet sich das geplante Gebäude zum Teil in den im Bebauungsplan „Bruckfeld“ festgesetzten freizuhaltenden Sichtachsen des Kreuzungsbereiches der Bundesstraße B305 und der Kreisstraße TS55, sodass die antragsgegenständliche Bebauung auch diesbezüglich nicht genehmigungsfähig ist. Darüber hinaus fügt sich das beantragte Gebäude nicht im Sinne des §34  Abs. 1 BauGB ein, weil es die gesunden Wohnverhältnisse des benachbarten, westlichen Gebäudes beeinträchtigt, die kleinteilige, enge Bebauung nicht der Eigenart der Umgebungsbebauung entspricht und das Ortsbild stört.
Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Bauantragsunterlagen beschließt der Gemeinderat daraufhin diesem Bauantrag aus vorgenannten Gründen, sowie auf dem Hintergrund der beschlossenen Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ortszentrum“ für diesen Bereich samt Veränderungssperre, nicht zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2019 10:31 Uhr