Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. T. a. 309, T. a. 1425/17, T. a. 1757, 1757/1, T. a. 1757/2, 1757/3, T. a. 1757/10 und 1758 im Bereich der Bundesstraße B305 gemäß § 13a BauGB; Änderungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. T. a. 309, T. a. 1425/17, T. a. 1757, 1757/1, T. a. 1757/2, 1757/3 , T. a. 1757/10 und 1758 im Bereich der Bundesstraße B305 gemäß dem Änderungsplan der Intec Architektur, Traunstein, in der Fassung vom 01.02.2019 samt Begründung zu ändern. Der Bebauungsplan wird in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) geändert; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13a Absatz 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Satz 4 und 5 BauGB).
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Ferner legt der Gemeinderat fest, dass vor Satzungsbeschluss mit den Eigentümern der neu zu bebauenden Grundstücke Grunddienstbarkeiten einzutragen sind, zum einen, für die Leitungstrassen für Wasser und Abwasser und zum anderem, um eine Nutzung der neu entstehenden Wohnungen auf den Parzellen 1-5 als Zweitwohnungen auszuschließen.

Gemeinderat Toni Entfellner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.02.2019 11:25 Uhr