Bauvoranfrage zur Teilung und Bebauung der Grundstücke Fl.-Nr. 2175/4, 2175/6 und Fl.-Nr. 2176/7 an der Straße Am Wetterkreuz.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.02.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderat Aigner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Aigner nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dieser Bauvoranfrage aus Gründen einer ordnungsgemäßen Bauleitplanung nicht zuzustimmen. Die beabsichtigte Bebauung erscheint für diesen Ortsteil zu kleinteilig und zu massiv. Gemäß § 1 Abs. 6 Ziffer 4 BauGB soll der mit dem bestehenden Bebauungsplan entwickelte Ortsteil weitgehend erhalten bleiben.
Um die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild zu erhalten, soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen (§ 1 Abs. 5 BauGB). Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen,  sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen (§1a Abs. 2 BauGB).
Um diese Ziele zu erreichen, soll am Ursprungsbebauungsplan grundsätzlich festgehalten werden, jedoch erscheint eine Nachverdichtung von max. 10% der festgesetzten Grundfläche als angemessen.

Eine andere Entscheidung unter Bezugnahme auf bereits erfolgte Grundstücksteilungen mit entsprechender kleinteiliger Bebauung ist nicht möglich, da sich diese Entwicklung nachträglich als städtebaulich zu massiv und nicht verträglich herausgestellt hat und die Gemeinde eine solche Verdichtung städtebaulich nicht weiter verfolgt.

Nach Abwägung der persönlichen Belange auf eine massive Nachverdichtung und der öffentlichen Belange, insbesondere in Bezug auf einen Erhalt des Ortsbildes, überwiegen die öffentlichen Belange. Unter Berücksichtigung der städtebaulichen Ziele der Gemeinde erscheint die vorstehend genannte moderate Nachverdichtung von max. 10% der festgesetzten Grundfläche als angemessen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2019 10:38 Uhr