Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage im Baukörper auf dem Grundstück Fl.-Nr. 490/6 im Ortsteil Streunthal.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.11.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Unterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Antrag auf Vorbescheid grundsätzlich zu. Mit der seitlichen Wandhöhe ab Erdgeschoss- Fertigfußboden von max. 6,20 m, mit der Höhenfestsetzung ≤ 0,35 m über bestehendem Gelände, gemessen in der Mitte der Südfassade (die Höhe ist in m ü. NN anzugeben), mit der Anzahl der Vollgeschosse (II) und mit einer Dachneigung von mindestens 18° besteht Einverständnis. Abweichend vom Bebauungsplan „Streunthal“ wird der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze, der Integration der Garagen im Erdgeschoß und der höheren lichten Raumhöhe von mehr als 2,50 m unter Einhaltung der seitlichen Wandhöhe zugestimmt und eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Streunthal“ bei Vorlage eines entsprechenden Bauantrages in Aussicht gestellt. An der Geschoßflächenzahl von max. 0,3 wird jedoch festgehalten, ebenso an der Länge des Gebäudes gemäß Bestand mit ca. 19 m. Aufgrund der Nähe zu einem Wald befindet sich das Bauvorhaben innerhalb der Baumfallzone; dies ist durch eine entsprechende Gebäudestatik zu berücksichtigen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 05.12.2020 09:55 Uhr