Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostenrechnenden Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 1 KommHV-Kameralistik.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) | Sitzung des Gemeinderates | 19.09.2022 | ö | beschließend | 8 |
Beschluss
Der kalkulatorische Zinssatz für das Anlagekapital der kostenrechnenden Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird zum 01.01.2023 unverändert auf 3,0 % festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.10.2022 14:59 Uhr