Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 103/3 in der Kleinen Ötz.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Bauantrag grundsätzlich zu. Nachfolgende Auflagen werden jedoch beschlossen:
  1. Die Oberkante Rohdecke Erdgeschoss ist von 601,85 m auf 601,28 m ü. NN gemäß der Ursprungsplanung zu senken (gemäß der ursprünglichen Abstimmung bei einem Vororttermin mit dem ehem. Kreisbaumeister).
  2. Dem Carport wird nicht zugestimmt, da dieser einerseits ein Pultdach aufweist (Satteldach wäre ortsplanerisch sinnvoller) und andererseits hinsichtlich der Nähe zur Ortsstraße Kleine Ötz der Stellplatzsatzung § 5 Abs. 2 Satz 2 widerspricht. Darüber hinaus würde auch die Kanalhausanschlussleitung überbaut werden. 
  3. Mit der lamellenartige Vorkonstruktion die fast zur Gänze rund um das Gebäude bis zum Dachüberstand gezogen wird, besteht Einverständnis (Befreiungsantrag ist dem Landratsamt vorzulegen). Jedoch sind die Abstandsflächen ab Konstruktion zu berechnen, sodass die Abstandfläche im Norden nicht mehr eingehalten werden kann. Das Gebäude ist daher abstandsflächenkonform zu situieren.  
  4. Es ist ein Abstandsflächenplan vorzulegen.  
  5. Es ist ein separater Entwässerungsplan und eine konkrete Beschreibung bezüglich der Versickerungsfähigkeit des Pflasters vorzulegen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.02.2023 14:09 Uhr