Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Neue Ortsmitte" der Gemeinde Marquartstein - erneuter Billigungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.11.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss 1

Im Durchführungsvertrag ist festzulegen, dass der Quartiersplatz ausschließlich in der Gestaltunghoheit der Gemeinde liegt (Bepflanzung, Pflege, Stadtmobiliar etc.). Der Weg innerhalb des Quartiersplatzes ist als beschränkt-öffentlicher Weg neben den anderen Wegeführungen innerhalb dieses Bebauungsplanes auch zu widmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem Gemeinderat Marquartstein wurde der überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neue Ortsmitte“ samt Begründung in der Fassung vom 23.11.2023 mit integriertem Grünordnungsplan samt Anlagen, Festsetzungen und Hinweise, Vorhaben- und Erschließungsplan zur Kenntnis gebracht. 
Daraufhin billigt der Gemeinderat, unter Berücksichtigung des zuvor gefassten Beschlusses, diesen vom Planungsbüro Hohmann Steinert, Übersee, aufgrund der vorangegangenen Abwägungen und anschließenden mehrmaligen Überarbeitungen erstellten Bebauungsplanentwurf samt Begründung mit integriertem Grünordnungsplan samt Anlagen, Festsetzungen und Hinweise, Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 9 und 10 des Baugesetzbuches. 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Datenstand vom 23.01.2024 14:48 Uhr