Änderung des Bebauungsplanes Winklfeld im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2177/2 an der Straße Am Wetterkreuz gemäß § 13 BauGB.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.10.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Winklfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2177/2 (Knoll) an der Straße Am Wetterkreuz gemäß dem Änderungsplan des Ing.-Büros Alexander Frank, Marquartstein, vom 02.10.2017 zu ändern, unter Berücksichtigung korrekter Abstandsflächen .
Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, soll die Verwaltung beauftragt werden, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Gemeinderat Aigner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2018 10:31 Uhr