Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes (Aufwandsentschädigung) für ehrenamtliche Wahlhelfer.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 08.04.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) | Sitzung des Gemeinderates | 08.04.2024 | ö | beschließend | 8 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis über die Regelungen zur Vergütung der Wahlvorstände im Rahmen eines Erfrischungsgeldes erlangt. Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt. Bei Europawahlen, Bundes- und Landtagswahlen, sowie gesonderte Volks- und Bürgerentscheide wird bis auf weiteres ein Erfrischungsgeld in den Urnenwahlvorständen in Höhe von 50,00 €, in den Briefwahlvorständen in Höhe von 35,00 €, gewährt.
Für die komplexen und umfangreichen Kommunalwahlen wird der doppelte Ansatz, also in den Urnenwahlvorständen in Höhe von 100,00 €, in den Briefwahlvorständen in Höhe von 70,00 €, gewährt.
Eine Verpflegung, wie auch in den vergangenen Jahren, soll weiterhin erfolgen. Auf Antrag erhalten Wahlhelfer eine entsprechende Bestätigung über den ehrenamtlichen Wahldienst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.06.2024 13:25 Uhr