Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Ortszentrum" der Gemeinde Marquartstein gemäß § 13a BauGB - erneuter Autstellungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2024 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt die Neuaufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortszentrum“ für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 291, 291/1, T. a. 292, T. a. 293, T. a. 294, 295, 295/1-/2, 295/4, 296, 296/1-/2, 303/1, 310/2, 310/6-7, 310/8-9, 347, 347/1, T. a. 349, 350, 350/1, 351,  T. a. 352/2, 353, 354, 354/3, 355, 355/1, 356, 356/1-/2, 363, T. a. 407, 464/3, 473/2, 475, 475/1, 476, 476/1, 476/3-/7, 477, 477/5-/6, T. a. 478, 480, T. a. 482, 482/1, T. a. 495, T. a. 495/2, und T. a. 629/7 an der Bahnhofstraße, Lanzinger Straße, Loitshauser Straße, Pettendorfer Straße und Staudacher Straße, der wie folgt umgrenzt ist: 
Im Norden durch die Bebauung im Bereich des bisherigen Bebauungsplanes „Bruckfeld“,
im Süden durch die Bundesstraße B305, forstwirtschaftliche Flächen und die Tiroler Achen,
im Osten durch die Tiroler Achen und 
im Westen durch die Pettendorfer und Loitshauser Straße, durch die Bebauung im Bereich des bisherigen Bebauungsplanes „Bruckfeld“, sowie durch forstwirtschaftliche Flächen.
Die Umgrenzung dieses Gebietes ist im beiliegenden Lageplan, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, eingezeichnet.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) aufgestellt; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Satz 4 und 5 BauGB).
Das Gebiet wird wie bisher als Mischgebiet (MI) mit Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt. 
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2024 07:30 Uhr