Bauantrag auf Neubau eines 2-Familienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 103/3 in der Kleinen Ötz.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.09.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauantrag sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
Hinsichtlich der Überschreitung der Umgrenzung für Nebengebäude für den geplanten Carport wird für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ebenfalls das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt. Auch für das geplante begrünte Pultdach, statt dem grundsätzlich vorgeschriebenen Satteldach mit verkürztem Dachüberstand, wird für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Burgberg“ Nr. 7 + 8 auch das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt. 
Bezüglich der geplanten Geländeveränderungen (Abgrabungen) und der grenznahen Stützmauer, wird für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Burgberg“ Nr. 18 und 19 ebenfalls das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.  
Wie im Ursprungsantrag Entfellner/Gleiss für dieses Grundstück ist auch hier aufgrund des beträchtlichen Gefälles im Bereich der Grundstückseinfahrt vor der Straße auf dem Grundstück zusätzlich eine Entwässerungsrinne (AKO-Trennrinne) vorzusehen.
Der Entwässerungsplan entspricht nicht den geltenden Regeln und ist überarbeitet vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 25.09.2024 07:30 Uhr