Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 432 und 434 an der Loitshauser Straße gemäß § 13a BauGB - Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2025

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Dem Gemeinderat wurde die Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 10.10.2024 inhaltlich zur Kenntnis gebracht, Einwendungen wurden nicht erhoben; die sonstigen fachlichen Informationen und Empfehlungen wurden beachtet und eingearbeitet. 
Der Gemeinderat beschließt daraufhin auf Grund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches, den vom Planungsbüro Wof Bachmann, Schleching, gefertigten Änderungsplan zum Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 432 und 434 an der Loitshauser Straße in der überarbeiteten Fassung vom 23.11.2024 samt Begründung in der Fassung vom 06.08.2024 als Satzung.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2025 08:28 Uhr