Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Möttingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Gemeinderatssitzung, 16.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 16.12.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Wir befinden uns derzeit in der Kalkulationsperiode 2023 bis 2026 und der Gebührensatz/m³ Abwasser liegt derzeit bei 2,90 €/m³.

Auf Grund steigender Energiekosten, insbesondere Stromkosten (ca. 80.000 €) und steigenden Personalkosten (ca. 140.000,00 €) durch zusätzliches bzw. neues Personal auf der Kläranlage, müssen die Gebühren um ca.0,60 €/m³ Abwasser erhöht werden, um kostendeckend zu arbeiten.
Dies würde einer Gebührenerhöhung um 20% entsprechen.

Anmerkung der Verwaltung (Herr Löfflad):
Bei der Gebührenhöhe ist anzumerken, dass die Gemeinde Möttingen in ihrer Beitrags- und Gebührensatzung bisher keine Grundgebühr berechnet. Eine Grundgebühr von 5,00 €/Zähler/Monat würde eine Grundgebühr von 60,00 € im Jahr bedeuteten. 

Eine Grundgebühr (Fixkosten) entlastet die Verbraucher, die relativ viel Abwasser einleiten. Verbraucher mit geringem Verbrauch werden dadurch höher belastet!

Städte oder Gemeinden mit einer niedrigeren Einleitungsgebühr berechnen eben meist diese Grundgebühr!


Die Abwassermenge pro Jahr liegt bei ca. 135.000 cbm.

Die Klärschlammentsorgung konnte auf dem Kostenlevel von ca. 50.000 € gehalten werden.  

Bei einem 4 Personenhaushalt mit ca. 100 m³ Abwasser würde dies eine Mehrbelastung von 
60,00 €/Jahr oder 5,00 €/Monat bedeuten.

Satzungsvorschlag

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Möttingen 12.12.1995 (BGS EWS), 18. Änderungssatzung

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Möttingen folgende vom Gemeinderat der Gemeinde Möttingen am 16.12.2024 beschlossene 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung der Gemeinde Möttingen

§ 1

§ 10 Abs. (Einleitungsgebühr) erhält folgende Fassung:

„(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungsanlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,50 €/m³ Abwasser.“

§ 2

Die Satzung tritt zum 01.Januar 2025 in Kraft.

Diskussionsverlauf

Ein Gemeinderat erkundigt sich, warum eine solche Erhöhung nicht bereits mal in einer Kalkulation dargestellt wurde. Bürgermeister Böllmann antwortete, dass man dies in der kommenden Kalkulation berücksichtigen kann. Ein weiteres Gemeinderatsmitglied erwähnt, dass sich die Beiträge nach dem tatsächlichen Verbrauch richtet. Ein Mitglied des Gemeinderats betont, dass eine Grundgebühr bezüglich der Entwässerungssatzung unfair sei.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt die obige 18.Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Möttingen und beauftragt die Verwaltung diese 18. Änderungsatzung zu veröffentlichen und in die Satzung vom 12.12.1995 einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.03.2025 14:11 Uhr