Bauantrag 2024-20 - Neubau eines Carports mit Abstellraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 2217, Gemarkung Möttingen, Gotenweg 1 b


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Gemeinderatssitzung, 16.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 16.12.2024 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der oben genannte Bauantrag wurde am 06.11.2024 der Gemeinde Möttingen digital übersandt.

Der Antragssteller beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 2217, Gemarkung Möttingen, Gotenweg 1 b ein Carport mit einem Abstellraum zu errichten. Das oben genannte Baugrundstück liegt im Gebiet des Bebauungsplans „Römerweg – 2. Änderung“. Dieser beinhaltet unteranderem folgende Regelungen:

Garagen und Carports sind außerhalb der Baugrenzen ausschließlich in den hierfür vorgesehenen
Flächen für Garagen und Carports zulässig. Im Bereich der Garagenzufahrten ist ab der straßenseitigen Grundstücksgrenze ein mind. 5,0 m tiefer Stauraum vorzusehen, der zur Straße hin nicht eingezäunt werden darf und entsprechend der Festsetzung zum Bodenschutz zu gestalten ist.

Der Bauherr beantragt daher eine Befreiung bezüglich der Überschreitung der Baugrenze um max. 2,035 m (mit Dachvorsprung: max. 3,535 m) hierfür nicht vorgesehener Fläche. 

Im Bauantrag 2021-30 - Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport wurde das Carport bereits in einer laut Bebauungsplan möglichen Variante genehmigt.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Vonseiten der Verwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben Bedenken, da es sich hierbei um eine erhebliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes handelt. Zudem ist die Sicht auf die Vorfahrtstraße durch das Carport verhindert, sodass die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet werden kann. Ein bereits genehmigter Bauantrag für das Wohnhaus, einschließlich Carport vor. Bürgermeister Böllmann informierte in einem Telefonat den Entwurfsverfasser, dass das Bauvorhaben in seiner beantragten Form vermutlich nicht Genehmigungsfähig ist. 

Diskussionsverlauf

Ein Gemeinderatsmitglied möchte wissen, ob ein Auto primär an der geplanten Stelle des Bauvorhabens stehen darf. Bürgermeister Böllmann bestätigt dies. Ein Mitglied des Gemeinderates sagt, dass er der Meinung ist, dass sich alle anderen Bauvorhaben an den Bebauungsplan gehalten haben. Aus diesem Grund soll sich der Bauherr ebenfalls an den Bebauungsplan halten und das Carport an der hierfür vorgesehenen Stelle errichten. Alternativ würde bereits ein genehmigter Bauantrag vorliegen. Zudem sind nicht alle Carports offen. Bürgermeister Böllmann sagte, dass der Bauherr das Carport im Nachgang noch schließen könne, sodass der Nachbar keine Sicht mehr auf die Vorfahrtstraße erlangen könnte. Ein weiteres Gemeinderatsmitglied betont, dass sich die Nachbarn unfair behandelt fühlen können, wenn man den Bauherren die Befreiung gestattet. Ein weiteres Mitglied sagt, das eigentliche Problem ist, dass das Haus zu groß für das Grundstück sei. Demnach passt das Verhältnis nichts. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2024-20 – Neubau eines Carports mit Abstellraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 2217, Gemarkung Möttingen, Gotenweg 1 b und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Ein Gemeinderatsmitglied ist aufgrund § 49 GO persönlich befangen.

Datenstand vom 11.03.2025 14:11 Uhr