Bauantrag 2024-22 - Errichtung eines Zwechgiebel am best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 90, Gemarkung Möttingen, Im Mitteldorf 16
Daten angezeigt aus Sitzung: 13. Gemeinderatssitzung, 16.12.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 13. Gemeinderatssitzung | 16.12.2024 | ö | beschließend | 3.3 |
Sachverhalt
Der oben genannte Bauantrag wurde am 22.11.2024 der Gemeinde digital übersandt.
Der Antragssteller beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 90, Gemarkung Möttingen, Im Mitteldorf 16, eine Errichtung eines Zwerchgiebels am bestehenden Wohnhaus. Das oben genannte Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Der geplante Anbau dient der Erweiterung der bestehenden Wohnfläche. Im Hinblick auf die Größe der gesamten Dachfläche ist der Zwerchgiebel in seiner geplanten Ausführung aus Sicht der Verwaltung nicht störend.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Vonseiten der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken.
Diskussionsverlauf
Es hat keine Diskussion stattgefunden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2024-22 – Errichtung eines Zwerchgiebels am best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 90, Gemarkung Möttingen, Im Mitteldorf 16 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Ein Gemeinderatsmitglied ist aufgrund § 49 GO persönlich befangen.
Datenstand vom 11.03.2025 14:11 Uhr