Beschluss zur Einleitung der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 3. Gemeinderatssitzung, 24.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 3. Gemeinderatssitzung | 24.03.2025 | ö | 3.2 |
Diskussionsverlauf
Es hat kein Diskussionsverlauf stattgefunden.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Grosselfinger Straße“ in der Fassung vom 24.03.2025 und beschließt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.05.2025 16:32 Uhr