Beschluss über Haushaltssatzung & Haushatsplan 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderatssitzung, 28.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 28.04.2025 ö beschließend 1.1

Beschluss

Die Gemeinde Möttingen erlässt aufgrund Art. 63 ff Gemeindeordnung (GO), die Haushalts-satzung für das Jahr 2025, mit dem Haushaltsplan für 2025, der im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben i.H.v. 7.389.254 € und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben i.H.v. 5.153.917 € abschließt.

Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.

Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 3.460.000 € festgesetzt.

Die Hebesätze wurden für das Haushaltsjahr 2025 durch die Hebesatzsatzung vom 18.11.2024 festgelegt. Ihre Höhe wird in der Haushaltssatzung nur nachrichtlich wiedergegeben:

- Grundsteuer A (land- u. forstw. Betriebe):                        550 v. H.
- Grundsteuer B (bebaute Grundstücke):                        220 v. H.
- Gewerbesteuer:                                                        340 v. H.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 € festgesetzt. 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2025 16:35 Uhr