Breitbandausbau Gigabitrichtlinie 2.0


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderatssitzung, 28.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 28.04.2025 ö beratend 2

Sachverhalt

Ursprünglich war der Breitbandausbau in Mönchsdeggingen mit Ortsteilen und Möttingen mit Ortsteilen über die Bayerische Gigabitrichtlinie geplant. Kurz vor der europaweiten Ausschreibung der Maßnahmen wurde die Gesamtplanung jedoch nochmals geändert. Grund hierfür war die Ankündigung der Deutschen Telekom die Hauptorte Mönchsdeggingen und Möttingen eigenwirtschaftlich erschließen zu wollen.

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Donauwörth informierte die Gemeinde im Juni 2024, dass die Telekom momentan nicht in der Lage ist konkrete Angaben zu Art, Umfang und Zeitrahmen der Ausbaugebieten zu machen. Er schlug vor, alle förderfähigen Adressen im aktuellen Bundesprogramm auszuschreiben.

Die Gemeinden Mönchsdeggingen und Möttingen haben sofort nach Kenntnis der neuen Sachlage, einen Antrag auf Förderung der Beratungsleistungen für das neue Verfahren Gigabitrichtlinie 2.0 des Bundes gestellt.

Mit Bescheid vom 14.11.2024 erhielt die Gemeinde einen Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe (1.857.000 €) vom Bund. 50% 

Mit E-Mail vom 16.12.2024 erhielt die Gemeinde die Bestätigung vom Land zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn auf Basis Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach bayerischer Kofinanzierungs- Gigabitrichtlinie 2.0 40%

Der Regelfördersatz (Kommunen ländlicher Raum) für die Wirtschaftlichkeitslücke teilt sich auf in 50 % Bund und 40 % Land.  

Hinweis:
Das Bayerische Staatsministerium teilte im April 2025 mit, dass die Auszahlung der Zuwendung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht. Es besteht kein Anspruch auf zeitnahe Auszahlung nach Abruf der Fördermittel. Zudem wird eine Schlussrate i.H.v. 25 % bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises einbehalten.


Auf Grundlage der Grobkalkulation (Marktpreise 2024) und der ausgewählten und mit der Kommune abgestimmten Förderkulisse (siehe Karte), ergeben sich zu erwartende förderfähige Kosten im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in Höhe von ca. 2.733.536,70 €.

Datenstand vom 21.05.2025 16:35 Uhr