Beschluss über eine Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke
Daten angezeigt aus Sitzung: 5. Gemeinderatssitzung, 28.04.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 5. Gemeinderatssitzung | 28.04.2025 | ö | beschließend | 2.2 |
Sachverhalt
Auf Grundlage der Grobkalkulation (Marktpreise 2024) und der ausgewählten und mit der Kommune abgestimmten Förderkulisse (siehe Karte), ergeben sich zu erwartende förderfähige Kosten im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in Höhe von ca. 2.733.536,70 €.
Beschluss
Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke (Vorbehalt zur Aufhebung des Verfahrens bei Überschreitung) bei Vergabe für das Gesamtlos wird auf 2.733.536,70 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.05.2025 16:35 Uhr