Bauantrag 2025-14 - Neubau einer Milchviehstalles und eines Güllebehälters auf dem Grundstück Fl.Nr. 584, Gemarkung Kleinsorheim, Dillenäcker


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Gemeinderatssitzung, 19.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 19.05.2025 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der oben genannte Bauantrag 2025-14 wurde am 24.04.2025 digital vom Landratsamt Donau-Ries an die Gemeinde Möttingen übersandt. 

Die Antragstellerin beantragt auf dem Grundstück Fl.Nr. 584, Gemarkung Kleinsorheim, in der Flurbezeichnung „Dilläcker“ einen Milchviehstall sowie einen Güllebehälter zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Aufgrund der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB ist die Antragstellerin berechtigt, im Außenbereich zu bauen. 

Bei einem Gespräch am 15.05.2025 zwischen Bürgermeister Böllmann und Frau Ott wurde vereinbart, dass die Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 584 Gemarkung Kleinsorheim durch die Bauherren geeignet ausgebaut und unterhalten werden muss.  Diese Vereinbarung wird vertraglich fixiert und ist Bestandteil des gemeindlichen Einvernehmens.  

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Von Seiten der Gemeindeverwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken. 

Diskussionsverlauf

Der Antragsteller hatte ursprünglich ein anderes Grundstück im Außenbereich in Betracht gezogen. Allerdings hätte dies zu einem Konflikt mit einem neuen Baugebiet geführt. Die Gemeinde möchte dem Landwirt jedoch die Möglichkeit geben, neu zu bauen, da dieses Vorhaben im Außenbereich privilegiert ist. Die Gemeinde hat hier kein Vetorecht.

Bürgermeister Böllmann zeigt die Pläne und betont, dass die Zufahrt gesichert sein muss. Der Weg muss von den Bauherren bis zum Viehstall ausgebaut werden. Dies ist eine Bedingung und Bestandteil des Einvernehmens der Gemeinde. Der Feldweg muss von den Bauherren gebaut und unterhalten werden und sollte die erste Maßnahme vor Baubeginn sein. Dies ist den Antragstellern bewusst.

Ein Gemeinderat weist auf verschiedene Bauten im Außenbereich hin, die nun leer stehen, wie beispielweise in Appetshofen. Hier wäre ein Rückbau notwendig. Nach Rücksprache seitens Bürgermeister Böllmann steht aber fest, dass es keine Rückbauverpflichtung bei privilegierten Bauten gibt.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2025-14 – Neubau eines Milchviehstalles und eines Güllebehälters auf dem Grundstück Fl.Nr. 584, Gemarkung Kleinsorheim, Flurbezeichnung „Dilläcker“ und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftrag die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übersenden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 21.05.2025 16:40 Uhr