Einbezugssatzung „Brühlweg“, Kleinsorheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 15.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 15.05.2023 ö beratend 1

Sachverhalt

Für eine Teilfläche der Flurnummer 623, Gemarkung Kleinsorheim, wurde bei der Gemeinde Möttingen ein Antrag für eine Wohnbebauung gestellt. Die Fläche soll einer geordneten Nachverdichtung zugeführt werden. Die Wohnbebauung soll dabei angrenzend zur bestehenden Bebauung errichtet werden und setzt die bereits vorhandene Bebauung fort.

Eine Bebaubarkeit ist derzeit bauplanungsrechtlich im Bereich der vorgesehenen Bebauung nicht zulässig, da diese z.T. im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt. Jedenfalls nicht privilegierte Bauvorhaben sind nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht genehmigungsfähig.

Die Gemeinde ist bereit, durch die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 BauGB die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Bebauung zu schaffen. Das Plangebiet befindet sich im Norden des Ortsteiles Kleinsorheim.

Datenstand vom 27.05.2024 15:56 Uhr