Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung im Kreuzweg: Anordnung absolutes Halteverbot im Kreuzweg, vor dem Einkaufsmarkt, Romantische Str. 22, Grundstück Fl.Nr. 194 und gegenüber im Bereich der Bushaltestelle, vor der Tankstelle, Grundstücke Fl.Nr. 195 und 196/4, Gemarkung Möttingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Gemeinderatssitzung, 13.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 13.11.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bei der Verkehrsschau mit Vertretern des Landratsamtes, der Polizei und der Gemeinde Möttingen, wurden am 03.07.2023 einige Bereiche in der Gesamtgemeinde angeschaut und mehrere Empfehlungen für die Änderung bzw. Ergänzung der Straßenbeschilderung vom Landratsamt und der Polizei ausgesprochen, die hiermit dem Gemeinderat zur Entscheidung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Böllmann erklärt, dass an dieser Stelle morgens viel Betrieb ist. Durch eine Wellenanfahrt der Busunternehmen hat man dies jedoch etwas entschärft. Er sagt zudem jedoch, dass es gefährlich ist, dass viele Kinder zu dunkel abgezogen sind. Zudem ist eine weitere Problematik, dass viele LKW-Fahrer dort parken, um ihre Brotzeit zu holen. Die Kinder laufen dann zwischen den LKWs durch.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und ordnet aufgrund der §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.1990 (GVBl. S. 220), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2003 (GVBl. S. 490), aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung an:

In Möttingen, im „Kreuzweg“, vor dem Einkaufsmarkt, Romantische Str. 22, Grundstück Fl.Nr. 194 und gegenüber im Bereich der Bushaltestelle, vor der Tankstelle, Grundstücke Fl.Nr. 195 und 196/4, wird jeweils ein absolutes Haltverbot angeordnet, zu beschildern mit den Zeichen 283-10 und 283-20. 

Die Verwaltung wir beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung auszuarbeiten, bekannt zu machen und zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2024 16:51 Uhr