Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung in der Langen Straße: Anordnung des Zusatzschildes Nr. 1020-30 „Anlieger frei“ bei der Einfahrt von der Romantischen Straße in die „Lange Straße“, Fl.Nr. 185, Gemarkung Möttingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Gemeinderatssitzung, 13.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 13.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Verkehrsschau am 03.07.2023

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und ordnet aufgrund der §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.1990 (GVBl. S. 220), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2003 (GVBl. S. 490), aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung an:

In Möttingen, bei der Einfahrt in die Lange Straße, Fl.Nr. 185, von der B 25/Kreuzweg her, wird unter das Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse), das Zusatzschild Nr. 1020-20 (Anlieger frei) angeordnet.

Die Verwaltung wir beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung auszuarbeiten, bekannt zu machen und zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.05.2024 16:51 Uhr