Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung in der Mühlstraße: Entfernung des Zeichens Nr. 262 (Verbot für Fahrzeuge mit dem tatsächlichen Gesamtgewicht über 12 Tonnen) und Anordnung des Zeichens Nr. 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse). Außerdem die gleiche Anordnung im Außenbereich bei der Einfahrt von der Staatsstraße 2212 her in die Gemeindeverbindungsstraße „Mühlstraße“


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Gemeinderatssitzung, 13.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 13.11.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Verkehrsschau am 03.07.2023

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Böllmann berichtet, dass teilweise große Maiswägen durch die schmale Mühlstraße fahren, wo seitlich Autos parken. Gemeinderat Bäuerle erklärt, dass es Alternativrouten gibt. Zudem richtet ein großer Traktor die gleichen Straßenschäden an wie ca. 200.000 Autos.
Gemeinderat Lindner hinterfragt, wer überprüfen wird, wer durch die Mühlstraße fährt. Bürgermeister Böllmann erklärt, dass die Polizei hier durchaus  Stichproben durchführt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und ordnet aufgrund der §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.1990 (GVBl. S. 220), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2003 (GVBl. S. 490), aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung an:

Im Ortsteil Balgheim wird bei der Abfahrt von der Kreisstraße DON 7 in die Ortsstraße „Mühlstraße“ angeordnet, dass das Zeichen Nr. 262 (Verbot für Fahrzeuge mit dem tatsächlichen Gesamtgewicht über 12 Tonnen) entfernt und stattdessen das Zeichen Nr. 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) angebracht wird. Außerdem wird zusätzlich das Zusatzschild Nr. 1020-30 „Anlieger frei“ angeordnet.

Das Gleiche wird im Außenbereich bei der Einfahrt von der Staatsstraße 2212 her in die Gemeindeverbindungsstraße „Mühlstraße“ auf der rechten Straßenseite angeordnet.

Die Verwaltung wir beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung auszuarbeiten, bekannt zu machen und zu vollziehen.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 27.05.2024 16:51 Uhr