Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer bei der Europawahl am 09.06.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 06.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 06.05.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 10 Europawahlordnung (EuWO) kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden.

Die Verwaltung schlägt für die Europawahl 2024 für alle Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld i.H.v. 30,00 € vor. Zusätzlich sollen Kosten für Getränke übernommen werden. Die Organisation der Getränke obliegt den jeweiligen Wahlvorständen.

Im Anschluss an die Wahl erhalten die Wahlvorstände nach Vorlage der Getränkerechnung die Kosten erstattet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den Wahltag der Europawahl 2024 ein Erfrischungsgeld von 30,00 € für jeden Wahlhelfer und Wahlvorstand. Zusätzlich werden die Auslagen der Wahlvorstände für Getränke am Wahltag erstattet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2024 12:18 Uhr