Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 17.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 17.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

1. Bürgermeister Böllmann übergibt das Wort an den 2. Bürgermeister T. Berndorfer.

Mit dem Feststellungsbeschluss des Gemeinderats wurde das Zahlenwerk der Jahresrechnung 2022 fixiert. Sofern es keine Unstimmigkeiten gibt, wird die Entlastung Jahresrechnung regelmäßig in der gleichen Sitzung beschlossen.

Seitens der Rechnungsprüfung wird vorgeschlagen, die Entlastung zu erteilen.


Hinweis: 
Eine Teilnahme des Bürgermeisters an Beratung und Abstimmung ist nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht möglich, der Vorsitz ist durch seinen Vertreter zu führen (§ 36 S. 2 GO).

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt für die Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Böllmann ist aufgrund § 49 GO persönlich befangen.

Datenstand vom 30.07.2024 13:02 Uhr