Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen TÖBs
Daten angezeigt aus Sitzung: 11. Gemeinderatssitzung, 21.10.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 11. Gemeinderatssitzung | 21.10.2024 | ö | beschließend | 1.2 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der öffentlichen Aufgabenträger gemäß § 137 BauGB und § 139 BauGB durchzuführen sind. Für das Beteiligungsverfahren sind § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 1 bis 3 und 5 BauGB sinngemäß anzuwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.03.2025 13:55 Uhr