Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen TÖBs


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderatssitzung, 21.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.10.2024 ö beschließend 1.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der öffentlichen Aufgabenträger gemäß § 137 BauGB und § 139 BauGB durchzuführen sind. Für das Beteiligungsverfahren sind § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 1 bis 3 und 5 BauGB sinngemäß anzuwenden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2025 13:55 Uhr